Sönke Paulsen, Berlin
Wer der Meinung ist, die SPD habe fertig, täuscht sich ganz gewaltig. Als kleiner Partner (um die 15%) vom Wähler zurecht geschrumpt, hat sich die Partei der Bevormunder gegen die Union durgesetzt und sich zwei entscheidende Ministerien gesichert. Das Finanzministerium und das Justizministerium. Im Koalitionsvertrag steht auch, was die Genossen damit anfangen wollen. Eine Reihe von Gesetzesvorhaben sollen vor allem die Meinungsfreiheit im rechten Feld der Gesellschaft weiter einschränken. Das Finanzministerium dagegen, das wissen wir aus der letzten Regierung, hat die größte Erpressungsmacht gegenüber der Union. Damit haben die Sozis die Regierung Merz praktisch in der Hand.
Es lohnt sich inzwischen Insiderseiten der Justiz aufzurufen, weil die Diskussionen, die dort geführt werden eigentlich die Auseindersetzungen darstellen, die in der allgemeinen politischen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden sollten. Stattdessen gibt es auf LTO (Legal Tribune Online) kritische Artikel über das Denken der Koalitionäre.
Die SPD hat sich dabei vor allem auf ihr Steckenpferd, eine weitere Verschärfung der Strafandrohungen für rechte Meinungsäußerungen konzentriert und will jetzt auch „bewusst falsche Tatsachenbehauptungen“ im politischen Meinungskampf unter Strafe stellen. Unter der Überschrift: „Planen Union und SPD wirklich ein Lügenverbot„, gibt es zwar derzeit hauptsächlich Spekulationen zu lesen, die aber nicht ganz unbegründet sind, weil die SPD ihr Projekt gegen „Rechte Hetze“ bereits in der letzten Legislaturperiode fortgesetzt hat.
Jetzt sollen auch in diesem Bereich weitere Verschärfungen kommen, wie zB ein Entzug des passiven Wahlrechtes nach zweimaliger Verurteilung wegen „Volksverhetzung“. Eine solche Verurteilung kann man heute schnell bekommen. Gerade wurde in der Welt über einen Fall berichtet, in der es wegen einer satirischen Äußerung gegen Ex-Innenministerin Fäser zu einer Freiheitsstrafe kommen soll. Der Chefredakteur vom „Deutschlandkurier“ hatte ein Bild von Fäser mit einem gefakten Zettel, den die Innenministerin in die Kamera hielt zugelassen. Auf dem Zettel stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“
Wer an Böhmermanns Schmähkritik gegen Erdogan denkt, wegen der der türkische Autokrat wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach §103 STGB Strafverfolgung beantragte, ist ganz andere Fakes gewohnt. Denn immerhin unterstellte der linke Satiriker dem türkischen Präsidenten „Fellatio mit 100 Schafen“. Das Verfahren gegen den Linken wurde damals eingestellt und der SPD Justizminister Maas brachte die Abschaffung des §103 STGB in den Bundestag. So ging man damals mit der Meinungsfreiheit um, immerhin, wenn es um die linke Meinungsfreiheit ging.
Aber zurück zur falschen Tatsachenbehauptung, die nun im politischen Rahmen unter Strafe gestellt werden soll, wenn sie ansonsten nicht strafbar ist, weil jemand beispielsweise schwer verleumdet oder betrogen wurde. Nein es geht um die „bewusste falsche Tatsachenbehauptung“ im politischen Diskurs! Wem also eine politische Lüge nachgewiesen werden kann, macht sich nach dem Willen der SPD zukünftig nicht unmöglich, sondern strafbar und soll bis zur fünf Jahren Haft dafür bekommen können. Verhältnismässigkeit sieht anders aus und es entsteht der Verdacht, der eigentlich schon kein Verdacht mehr ist, sondern Gewissheit, dass man künftig lieber seinen Rechtsanwalt anrufen sollte, bevor man eine möglicherweise unbeliebte politische Meinung äußert.
So etwas darf man als die bewusste Schaffung eines repressiven Meinungsklimas bezeichnen. Normalerweise die Methode mit der Autokraten ihre Opposition abwürgen. Mit Hilfe der Justiz!
Die rechtlichen Verfolgungen nach Kritik an grün-roten Regierungspolitikern während der letzten Legislaturperiode sind nichts anderes, wobei sich manche Staatsanwälte schon jetzt die Finger lecken, Vertreter des rechten politischen Spektrums wegen „Falschbehauptungen“ vor Gericht zu zerren. Der Bericht in der Welt über das Urteil gegen Daniel Bendels (Deutschlandkurier) bekommt dadurch noch eine erschreckende Note, dass dem zuständigen Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung nicht ausreichte und er folglich Berufung einlegte. Laut „Junge Freiheit“ begründet er die Berufung mit der Behauptung:
„Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“.
Wie es hier weitergeht, ist noch unklar, aber die SPD hat sich im Koalitionsvertrag klar positioniert. „Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen“ müssen offensichtlich auch in der demokratischen Auseinandersetzung mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Verschärfung ist, wie gesagt im Koalitonsvertrag angekündigt. Nancy Faser lässt grüßen, aber nicht nur sie.
Der Versuch, mit einem gefälligen Verfassungsschutzpräsidenten (der nicht gefällige wurde ja unlängst geschasst) doch noch ein AfD-Verbotsverfahren loszutreten, kann zwar an dem Versuch der amerikanischen Demokrats abgeglichen werden, Trump zu Beginn seiner ersten Präsidentschaft mit Rechtsmitteln aus dem Amt zu jagen, hat aber eine ganz andere Stoßrichtung.
Etwa ein Drittel der Wähler im Osten wollen inzwischen die AfD wählen. Die sollen entmutigt werden. Die Politiker der AfD und ihr Umfeld sollen eingeschüchtert werden und nicht zuletzt soll der neue Kanzler, Friedrich Merz, in seinen eigenen Reihen für Ruhe sorgen. Keine Meinungsäußerungen bitte, die über eine Zusammenarbeit mit der AfD nachdenken. Denn die ist bald verboten, wenn es nach der SPD geht und das Meinungsspektrum das diese größte Oppositionspartei vertritt, dann wohl auch.
Als nächstes kommt dann wohl der Umbau des Justizministeriums in ein SPD-geführtes Wahrheitsministerium!
Aber Vorsicht! Das könnte irgendein links-grüner Politiker als bewusst falsche Tatsachenbehauptung auffassen und einen Strafantrag stellen. Die Staatsanwälte stehen schon bereit. Diktaturen fangen immer so an!