Sönke Paulsen, Berlin
Alle reden über das Gutachten das die AfD als gesichert extremistisch bezeichnet und dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegt. Keiner darf es lesen! Wir können nur über die äußerst schwachen Presseerklärungen des Bundesamtes nachgrübeln und daran verzweifeln. Es besteht der dringende Verdacht auf 1100 Seiten heiße Luft und linke Narrative. Das wäre ein wirklicher Schaden für die Demokratie!
Auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet sich folgende Erklärung.
„Nach alledem war Folgendes festzustellen:
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.
Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.
Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems erklären hierzu:
„Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt. Dieser Befund fußt auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst. Wir haben dabei eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen. Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.“
Weitergehende Informationen, Verweise auf zentrale Textstellen des Gutachtens und Fakten mit Beweisgehalt finden sich normalerweise bei jedem Gerichtsurteil vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht.
Das Gutachten des Bundesamtes aber, das über eintausend Seiten umfassen soll, auf denen der AfD eine gesicherte rechtsextremistische Orientierung nachgewiesen werde, bleibt im Dunkeln. Zu lesen bekommt es wohl der neue Innenminister Dobrindt, die Öffentlichkeit aber nicht.
Man ist also gezwungen, die dünnen Formulierungen auf der Website für das Gutachten zu nehmen und wie derzeit alle Medien den Sinngehalt zu bestätigen oder zu kritisieren, wobei im Mainstream bis auf wenige Ausnahmen die typische Zustimmung zu hören ist.
Ich kann das ehrlich gesagt, so unsympathisch mir die AfD ist, nicht tun. Die Pressemitteilung des Bundesamtes enthält nichts Stichhaltiges und nichts Beweisendes, was die Extremismus-Diagnose für diese Partei angeht. Es handelt sich vielmehr um Allgemeinplätze, die schwach reflektiert wirken und im Grunde nur die Narrative des linken Parteispektrums in Deutschland bedient, während in der Pressemitteilung noch nicht einmal der Ansatz einer Abwägung oder einer dialektischen Herangehensweise an den Extremismusverdacht gegenüber der AfD erkennbar ist.
Es fehlt schlicht und einfach die Antithese zu der Behauptung, dass die AfD eine extremistische Partei sei. Diese wird nicht einmal angedeutet.
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“
Was soll das bedeuten? Bedeutet es, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung ein ethnisch-abstammungsmässiges Volksverständnis ausschließt? Wo bitte, soll das stehen? Im Grundgesetz steht es nicht. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist ein Begriff, der immer wieder vom Bundesverfassungsgericht auf drei Grundbegriffe bezogen wird. Die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.
Welche dieser Elemente unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung wird denn durch ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis beschädigt?
Der Pressetext des Bundesamtes beschreibt eine Ungleichbehandlung von Menschen anderer ethnischer Abstammung, insbesondere von Muslimen und Migranten, die von der AfD angestrebt würde. Die AfD hat sich aber an keiner Stelle, und auch nicht ihre Funktionäre, gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes gewendet. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Artikel gilt für alle, ob sie nun als ethnische Deutsche, Ausländer, als Zugewanderte aus anderen Ethnien, als Muslime oder Christen hier leben, ob sie die Staatsbürgerschaft haben oder nicht. Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde aller Menschen, die hier leben. Die Differenzierung zwischen ethnisch Deutschen und nicht ethnisch Deutschen verstößt nicht gegen die Menschenwürde, ist nicht herabwürdigend, wie in der Pressemitteilung behauptet wird, es sei denn, man wäre der Meinung, das ein ethnisch Deutscher oder eine ethnisch Deutsche menschlich wertvoller wären, als andere.
Eine solche Äußerung findet man im AfD-Programm mitnichten! Auch die AfD will die Würde des Menschen schützen, zumindest ist nichts Gegenteiliges bekannt. Also gehen wir davon aus, dass auch die AfD hinter dem Artikel 1 des Grundgesetzes steht.
Eine Betrachtung anderer als ethnisch nicht deutsch verstößt ebensowenig gegen die Menschenwürde und ist ebenso wenig herabwürdigend, wie eine Betrachtung von Deutschstämmigen in der Türkei als Deutsche, was dort durchaus üblich ist, auch wenn einige von ihnen die türkische Staatsbürgerschaft haben. Das Staatbürgerrecht und die ethnische Zuordnung sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Wenn in die Türkei, nur als Beispiel genommen, millionenfach Deutsche einreisen würden und Asyl beantragen, würde es dort genau dieselbe Diskussion geben, ob man so viele Menschen anderer Ethnien im eigenen Land haben will.
Dabei sind Türken äußerst aufnahmebereit gegenüber Flüchtlingen und beherrbergen Millionen Menschen aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und auch aus afrikanischen Ländern. Sie halten sich aber durchaus zurück, allen die komplette Integration und die türkische Staatsbürgerschaft anzubieten.
Das beruht natürlich auf einem ethnischen Volksverständnis – worauf sonst?
Weiter mit der Pressemitteilung des Bundesamtes:
„Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden.“
Die AfD greift seit Jahren den schlechten Ruf muslimischer Flüchtlinge, insbesondere aus dem arabischen Raum auf und verweist immer wieder auf die Gewalttaten, die von diesen eingewanderten Personengruppen verübt werden. Die Kriminalitätsstatistiken geben das durchaus her und dürfen offen diskutiert werden, zumindest ohne gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verstoßen. Natürlich wurden diese unguten Entwicklungen seit der Flüchtlingskrise 2015 von den regierenden Parteien unter dem Deckel gehalten und Kriminalitätsstatistiken möglichst ohne Verweise auf Herkunft und Ethnie der Täter herausgegeben. In Nordrheinwestfalen durften diese für eine Zeit noch nicht einmal erfasst werden.
Über die Krisen unserer Gesellschaft im Zusammenhang mit der exessiven Zuwanderung aus muslimischen Ländern in den letzten Jahren darf offen diskutiert werden, was die AfD auch immer wieder einfordert. Die Diskussion darüber zu unterdrücken verstößt gegen das Demokratieprinzip und wird vor allem von den derzeit etablierten Parteien insbesondere im linken Spektrum als Hegemonie-Recht im Diskurs betrachtet. Das kann man nur kritisieren. Insbesondere dann, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche berechtigte Diskussion als verfassungsfeindlich brandmarkt und auf vereinzelte wütende Äußerungen aus AfD-Kreisen verweist, in denen beispielsweise von „Messermigranten“ gesprochen wird.
Man kann nicht oft genug betonen, dass solche Diskussionen zu demokratischen Gesellschaften überall auf der Welt gehören und ihre Unterdrückung oder gar ihr Verbot massiv gegen die Meinungsfreiheit verstößt und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung beschädigt!
Mehr kann man zu den wenigen Fetzen die das Bundesamt zu seiner Extremismuseinstufung freigibt nicht sagen. Es steht allerdings zu befürchten, dass das Gutachten, auf das sich das Bundesamt bezieht vor allem aus nachgebeteten linken Narrativen und einer weitgehend substanzlosen Verschwurbelung der rechtlichen Grundlagen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung besteht. Über eintausend Seiten „heiße Luft“ stehen zu befürchten. Auch das ein Akt der Manipulation und Unterdrückung demokratischer Willensbildungsprozesse. Vergessen wir nicht, dass die AfD die größte deutsche Oppositionspartei ist und derzeit in den Umfragen sogar die stärkste Partei Deutschlands geworden ist.
Sie wirkt also im besten demokratischen Sinne für die politische Willensbildung der Deutschen. Genau so, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.